Im Rahmen der Krankenversicherungsverhältnisse in Deutschland werden die Versicherten in zwei Gruppen unterschieden.
- Gesetzlich Versicherte, die die Grundversorgung erhalten
- und Privatversicherte.
Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie aus bestimmten gesetzlichen Gründen selbst versichert sein müssen oder aber sie haben zu der gesetzlichen Krankenversicherung eine weitere Versicherung abgeschlossen, die ihnen zusätzliche Behandlungen erlauben.
In diesem Zusammenhang finden sich auch bei Fachärzten immer wieder die Unterteilungen in die Privatsprechstunden und die allgemeinen Sprechstunden.
Worin liegt der Unterschied?
Grundsätzlich können alle Patienten in die allgemeine Sprechstunde gehen. Diese findet immer zu den ausgewiesenen Sprechzeiten statt und ist insbesondere bei Fachärzten sehr gut besucht. Auf diese Weise kommt es dazu, dass ein Termin in sehr ferner Zukunft anvisiert werden kann, wenn sich der Patient zu einer Neuaufnahme meldet. Nur Termine, die für bereits bestehende Patienten vereinbart werden, können aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen schneller bewerkstelligt werden, wenn es sich nicht nur um eine Kontrolle handelt.
Bei der Privatsprechstunde können alle Patienten einen Termin erhalten, die privat oder zusatzversichert sind. In diesem Falle zahlen sie für die besondere Leistung, dass sie schneller einen Termin erhalten und auch lange Wartezeiten ausgeschlossen werden. Besonders bei Selbstständigen ist dies sehr wichtig, da sie terminlich in der Regel straff eingebunden sind.
Bei der Abhaltung einer Privatsprechstunde muss für die Behandlung ein zusätzlicher Betrag geleistet werden. In der Regel bezahlen die Patienten die Behandlung komplett allein und bekommen dann einen Teil von ihrer Kasse wiedererstattet, der sich an dem Maß der gesetzlichen Krankenkassen orientiert.
Folglich resultieren auch für die behandelnden Ärzte in der Privatsprechstunde höhere Stundensätze. Behandeln sie nur Standard-Kassenpatienten bekommen sie auch nur den festen Satz der Kasse. Grundsätzlich ist es Ärzten aber egal, ob auch Kassenpatienten in die Privatsprechstunde kommen. Sie zahlen die Leistung bar selbst in der Praxis und müssen sich dann selbst um die Erstattung kümmern.
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