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Arbeitslosenbescheinigung richtig beantragen – Anleitung

Arbeitslosenbescheinigung richtig beantragen

Auch wenn die Arbeitslosigkeit viele negative Gefühle mit sich bringt: Sie können sich dadurch auch Vorteile verschaffen. Mit einer Arbeitslosenbescheinigung können Sie eine Menge Geld sparen. Aber wie erhalten Sie diese? Eigentlich funktioniert alles ganz einfach. Jedoch müssen Sie selbst aktiv werden.

Ermäßigungen bringen zahlreiche Vorteile im Alltag

Ähnlich wie bei Studenten oder Rentnern wird es möglich, dass auch arbeitslose Menschen zahlreiche Vergünstigungen bekommen. Dazu wird allerdings ein Nachweis benötigt, in diesem Falle die Arbeitslosenbescheinigung. So kommen Sie in Museen, im Schwimmbad oder im Freizeitpark mit etwas Glück zu reduzierten Eintrittspreisen. Das macht sich durchaus im Geldbeutel bemerkbar und bringt Abwechslung ins Leben. Die Arbeitslosenbescheinigung muss dann in der Regel zusammen mit einem gültigen Personaldokument vorgelegt werden. Zahlreiche Ämter erlassen sogar für eine gewisse Dauer bestimmte Gebühren, wenn Sie mit Ihrer Arbeitslosenbescheinigung nachweisen können, dass sie tatsächlich arbeitslos sind. Wollen Sie Versicherungszahlungen und Beiträge zu Vereinen während der Arbeitslosigkeit stilllegen? Dann hilft die Arbeitslosenbescheinigung ebenfalls. Sie bekommen dann meist auch keinerlei Probleme mit den Anbietern. Viele wissen um die Umstände und möchten Sie gerne als Kunden behalten. Ein wichtiges Dokument, dass Sie finanziell spürbar entlastet. Es lohnt sich also, dieses Papier zu beantragen. Scheuen Sie sich nicht davor, denn es steht Ihnen selbstverständlich zu.

Datenschutz: Natürlich!

Sie brauchen keine Angst zu haben, dass jemand erfährt, wieviel Arbeitslosengeld sie bekommen. In der Arbeitslosenbescheinigung wird nur attestiert: Sie empfangen Arbeitslosengeld. So müssen Sie nicht den Bescheid über das Arbeitslosengeld vorzeigen, um Ermäßigung zu erhalten. Keine fremde Person erfährt, wieviel Geld Sie bekommen. Der Bescheid würde zwar auch als Bescheinigung gelten, zeigt aber eben auch die Geldsumme. Das möchten die meisten Menschen nicht. Wichtig wäre es noch, daran zu denken, dass die Bescheinigungen nur in Verbindung mit einem Personaldokument gültig sind, z.B. dem Personalausweis.

Melden Sie sich einfach bei der zuständigen Stelle

Genieren Sie sich nicht, bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur nach einer Arbeitslosenbescheinigung zu fragen. Sie steht Ihnen zu. Dazu benötigen Sie auf jeden Fall Ihre Kundennummer, welche Sie bei der Arbeitslosmeldung von der zuständigen Agentur für Arbeit erhielten. Dann setzen Sie sich mit der Agentur in Verbindung. Das kann mittlerweile ohne große Probleme per Telefon geschehen. Selbstverständlich kann die Arbeitslosmeldung schriftlich beantragt werden. Allerdings ist die Agentur für Arbeit nur dann der Ansprechpartner, wenn Arbeitslosengeld 1 empfangen wird.

Wer Hartz IV oder Arbeitslosengeld II erhält, der muss sich an die ARGE wenden. Der wichtige Grundsatz besteht darin, die Arbeitslosenbescheinigung immer bei der Stelle zu beantragen, von der auch das Arbeitslosengeld kommt. Nicht immer werden Sie bei falscher Adressierung richtig verweisen. Eigeninitiative ist gefragt!

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