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Mit Prellung arbeiten gehen oder nicht? – Aufklärung

Mit Prellung arbeiten gehen oder nicht

Prellungen sind schmerzhaft und bedürfen durchaus einer Krankschreibung. Das liegt immer im Ermessen des behandelnden Arztes. Wer sich eine Prellung zuzieht, muss in jedem Fall zum Arzt, wenn nach subjektiver Wahrnehmung die Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Prellungen sind keinesfalls zu unterschätzen, insbesondere wenn Organe betroffen sein könnten.

Knochen- oder Gelenkprellung von Zeh oder Finger

Im Alltag, ob Beruf oder in der Freizeit, ist es einfach, sich eine Prellung am Zeh oder Finger zuzuziehen. Ein Schlag mit dem Hammer auf den Finger statt des Nagels ist zunächst sehr schmerzhaft, weil in den Fingern zahlreiche Nerven verlaufen. Nach dem erfolgten Fehlschlag ist der betroffene Finger zu kühlen. Ob mit einem Eisbeutel oder einer Tüte tiefgefrorener Bohnen spielt keine Rolle, im Notfall hilft kaltes Wasser über den Finger laufen zu lassen. Liegt draußen Schnee, dann einfach den Finger in den nächsten Schneehaufen stecken.

Zehen werden oft durch das Stoßen an einer Kante geprellt. Ein Fehltritt und der Zeh stößt gegen eine Schrankkante oder einen Türpfosten. In dem Fall hilft nur Kühlen, um der Prellung entgegenzuwirken. Beide Verletzungen bedürfen nur dann einer ärztlichen Behandlung, wenn die Schmerzen unerträglich sind und der Finger oder Zeh schwarz anläuft. Selbstverständlich auch wenn mehr als nur ein Zeh oder Finger geprellt ist und die Arbeitsleistung drastisch einschränkt. Der Arbeitgeber ist umgehend zu informieren, wenn der Arbeitsplatz nicht pünktlich aufgesucht werden kann, ansonsten nur, wenn die Krankschreibung durch den Arzt erfolgt.

Starke Prellungen der Muskelpartien

Geprellte Muskel sind eine ernstere Verletzung, weil dadurch Faserrisse entstehen können, die die motorischen Fähigkeiten temporär einschränken. In jedem Fall ist ein Arzt zu kontaktieren, der die Prellung untersucht. Auf das Aufsuchen des Arbeitsplatzes ist zu verzichten, bis der Arzt über die Arbeitsfähigkeit entscheidet. Die ist von der Schwere der Verletzung und von der beruflichen Tätigkeit abhängig.

Großflächige Prellungen einzelner Körperpartien

Schwere Prellungen an mehreren Körperstellen können weitere Verletzungen zur Folge haben. Profisportler stecken solche Verletzungen leichter weg als unsportliche Menschen. Die Heilungszeit solcher Verletzungen verkürzt sich dank gesunder Ernährung und physischer Fitness. Sehr schlanke Menschen, die nur aufgrund ihrer Ernährung dünn sind, sollten bei großflächigen Prellungen am Körper dringend einen Arzt konsultieren. Bei Prellungen zählt immer die Stellen schnellstmöglich zu kühlen, um die Ausdehnung der Prellung zu verhindern. Kälte hilft auch als Schmerztherapie, wenn keine Medikamente griffbereit sind oder nicht eingenommen werden dürfen.

Rippen- und Lungenprellung umgehend untersuchen lassen

Wer sich eine Rippenprellung zuzieht, darf keinesfalls seinen Arbeitsplatz aufsuchen. Es ist abzuklären, ob ein größerer Schaden an den Rippen oder vielleicht sogar eine Lungenprellung vorliegt. Es besteht dringend der Bedarf einer medizinischen Untersuchung und Versorgung. Ärzte stellen in der Regel für einige Tage einen Krankenschein aus, um das Verletzungsrisiko der Lunge einzudämmen. Prellungen, die die Organe direkt oder indirekt betreffen, bedürfen einige Tage der häuslichen Genesung.

Hirnprellung bedarf der stationären Aufnahme

Mit einer Hirnprellung ist umgehend die nächste Notaufnahme aufzusuchen. Zur Beobachtung ist eine stationäre Aufnahme unumgänglich. Hirnschwellungen können grundsätzlich dauerhaft Neuronen und Synapsen nachhaltig beschädigen. Mit der stationären Aufnahme in einer Klinik können Ärzte sofort eingreifen, sobald Veränderungen festgestellt werden. Bei einem Klinikaufenthalt sind Patienten von der Arbeitspflicht entbunden, sie benötigen in jedem Fall ein ärztliches Attest. Wie lange ein Patient mit einer Hirnprellung krankgeschrieben wird, hängt vom Heilungsverlauf ab. Möglich ist eine Krankschreibung über den Klinikaufenthalt hinaus, genaueres wird durch den behandelnden Arzt mitgeteilt.

Keine generelle Arbeitsbefreiung bei Prellung

Wie zu erkennen ist, gibt es keine generelle Arbeitsbefreiung bei einer Prellung, weil die Intensität, Körperstelle und der Heilungsverlauf die Arbeitsleistung mit einer Prellung beeinflussen. Eigendiagnosen werden von Arbeitgebern nicht akzeptiert, Arbeitnehmer müssen immer einen Arzt konsultieren, wenn sie der Überzeugung sind, aufgrund einer Prellung arbeitsunfähig zu sein.

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