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Formloser Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit – Beispiel

Formloser Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit - Beispiel

Arbeitnehmer:innen, die mindestens seit sechs Monaten in einem Unternehmen tätig sind, dürfen unter Vorankündigung nach Paragraf 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) einen Antrag auf Reduktion der Arbeitszeit stellen. Der Antrag ist dem Arbeitgeber mindestens drei Monate vor der geplanten Kürzung der Arbeitszeit vorzulegen.

Erklärungen zur Reduktion der Arbeitszeit

Arbeitnehmer:innen dürfen nach sechs Monaten ununterbrochener Anstellung einen Antrag auf Reduktion der Wochenarbeitsstunden stellen. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Verkürzung der Arbeitszeit zu gewähren. Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, den Antrag mindestens drei Monate vor der geplanten Reduktion beim Arbeitgeber einzureichen. Als fristgerecht gilt nicht der Poststempel sondern der Erhalt. Um eine Fristüberschreitung zu vermeiden, ist dem Arbeitgeber der Antrag auf schnellstem Weg zuzustellen oder rechtzeitig, dass die Übergabe durch den postalischen Dienst gewährleistet ist. Bei Postversand ist der Antrag als Einschreiben mit Beleg abzuschicken. Der Arbeitgeber muss den Erhalt des Antrags quittieren. Die Antwortkarte stellt sicher, dass der Antrag dem Arbeitgeber fristgerecht zugestellt wurde.

Die neue tägliche Arbeitszeit ist mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Arbeitnehmer:innen, die einen genauen Plan ihrer neuen Arbeitszeiten vorlegen, müssen die begründen. Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Anpassung vorzunehmen, wenn das aufgrund der Unternehmensstruktur im Personalwesen der Gewährung aller betrieblichen Abläufe dient. Arbeitnehmer:innen sollten ihrem Arbeitgeber insofern entgegenkommen, dass eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des Betriebs vermieden wird, sofern beide Parteien nicht ausdrücklich eine Veränderung anstreben.

Gilt die Arbeitszeitverkürzung für den Arbeitgeber als unzumutbar aufgrund der Störung innerbetrieblicher Abläufe oder höherem Kostenaufwand, ist er berechtigt, den Antrag abzulehnen oder mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin Änderungen des bisherigen Plans zu vereinbaren. Eine vollständige Ablehnung des Antrags ist zulässig. Der Arbeitgeber muss die Ablehnung dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin mindestens einen Monat vor dem geplanten Beginn der Arbeitszeitverkürzung schriftlich mitteilen. Wird die Frist vom Arbeitgeber nicht eingehalten, tritt nach der Dreimonatsfrist des Arbeitnehmers die Arbeitszeitverkürzung automatisch in Kraft. Weigert sich der Arbeitgeber, die neuen Klauseln schriftlich zu vereinbaren, gilt der Antrag als zusätzliches Dokument des bestehenden Arbeitsvertrages. In dem ausdrücklich die neuen Wochenarbeitsstunden geregelt sind.

Eine erneute Anpassung der Arbeitszeit ist frühestens nach zwei Jahren ab Beginn der Arbeitszeitverkürzung zulässig. Arbeitnehmer:innen müssen deshalb genau überlegen, ob die Arbeitszeitverkürzung tatsächlich mindestens zwei Jahre bestehen soll. Eine vorzeitige Anpassung, beispielsweise eine Erhöhung der Arbeitszeit nach einem Jahr, ist nur mit Zustimmung auf freiwilliger Basis des Arbeitgebers zulässig. Arbeitnehmer:innen haben keinen vorzeitigen gesetzlichen Anspruch.

Unternehmen mit weniger als 15 Angestellten im Betrieb, dazu zählen alle Kontraktformen von Aushilfsverträgen über Teil- bis zu Vollzeitverträgen, sind nicht verpflichtet, einer Reduktion der Arbeitszeit zuzustimmen. Arbeitnehmer:innen dürfen einen formlosen Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit stellen, wenn weniger als 15 Beschäftigte im Betrieb gemeldet sind. Die Zustimmung erfolgt freiwillig durch den Arbeitgeber und kann befristet vereinbart werden.

Exemplar für Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit

Personalnummer Arbeitnehmer:in
Vor- und Nachname
(Postzustellung: Anschrift Arbeitnehmer:in)
Name des Arbeitgebers
Name des Empfängers
(Postzustellung: Anschrift des Unternehmens)

Ort und Datum

Nach Paragraf 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) erfülle ich als Arbeitnehmer:in die Voraussetzungen für die Verkürzung meiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Derzeit umfasst die wöchentliche Arbeitszeit …. Stunden. Ab dem …./…./…….. reduziere ich, sofern nach der Gesetzgebung keinerlei rechtliche Einwände bestehen, die das Unternehmen benachteiligen, die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf …. Stunden.

Der Antrag wird fristgerecht drei Monate vor der geplanten Arbeitszeitverkürzung gestellt. Einzelheiten bezüglich der täglichen Arbeitszeit bitte ich mit mir in einem persönlichen Gespräch zu vereinbaren. Die Klauseln sind nach der Vereinbarung formell in einem angepassten Kontrakt anzupassen.

Bestehen rechtliche Einwände durch das Unternehmen, ist mir das mindestens einen Monat vor dem geplanten Beginn der Arbeitszeitverkürzung mitzuteilen.

Mit freundlichem Gruß

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