Seit dem 01.01.2001 ersetzt das Infektionsschutzgesetz das Bundesseuchengesetz. Dieses Gesetz regelt die gesetzlichen Pflichten, um Infektionskrankheiten bei Menschen zu vermeiden. Unter anderem schreibt das Infektionsschutzgesetz vor, dass jede Person, die mit unverpackten Lebensmitteln in Kontakt kommt, zwingend ein Gesundheitszeugnis besitzen muss. Das Gesundheitszeugnis muss Gesundheitszeugnis vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit ausgestellt sein. Dieses Dokument wird nach einer umfassenden medizinischen Erstbelehrung durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt oder durch einen Mitarbeiter dieses Amtes ausgestellt. Arbeitnehmer, die in Bereichen arbeiten, in denen sie mit unverpackten Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen deshalb zwingend ein Gesundheitszeugnis vorweisen können, damit sie ihren Job ausüben dürfen. Der folgende Beitrag beantwortet die Frage: Gesundheitszeugnis verloren – was kann man tun?
Welche Personen benötigen ein Gesundheitszeugnis?
Die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt ist durch den Gesetzgeber für Personen, die mit dem Transport, der Behandlung und/oder Herstellung folgender leicht verderblicher Lebensmittel beschäftigt sind, vorgeschrieben:
- Keimlinge und Sprossen für den Rohverzehr
- Nahrungshefen
- emulgierte Soßen
- Mayonnaisen
- Marinaden
- Kartoffel-, Rohkost- und sonstige Feinkostsalate
- Backwaren mit nicht durchhitzen Belag und/oder Füllung
- Speiseeis
- Speiseeis-Halberzeugnisse
- Babynahrung
- Kleinkindernahrung
- Eiprodukte
- Weichtiere
- Krebse
- Fische
- Eiprodukte
- Milcherzeugnisse
- Milch
- Fleisch
Zudem benötigen folgende Personen ein Gesundheitszeugnis:
- Beschäftigte in Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung in Seniorenheimen, Schulen und Kitas
- Personen, die mit der Verarbeitung von Lebensmitteln in gewerblichen Gastronomiebetrieben (Gaststätten) beschäftigt sind
- Kellner und Kellnerinnen mit Zutritt zur Küche
Schnelles Handeln ist bei Verlust des Gesundheitszeugnisses zwingend erforderlich
Personen, die Ihr Gesundheitszeugnis beispielsweise von Ihrem früheren Arbeitgeber nicht zurückerhalten oder verloren haben, müssen schnellstmöglich handeln. Kann das Dokument bei einer Kontrolle nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig vorgezeigt werden, droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 2500 Euro. Arbeitgeber, die eine Person ohne Gesundheitszeugnis beschäftigen, können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Wird durch die Beschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Gesundheitszeugnis eine Infektionskrankheit verbreitet, wird dies mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft.
Optionen zur Wiederbeschaffung von einem Gesundheitszeugnis
Zweitdokument beantragen
Wer sein Dokument verloren oder von seinem ehemaligen Arbeitgeber nicht zurückerhalten hat, kann einen Antrag auf die Ausstellung von einem Zweitdokument stellen. Dieser Antrag kann ausschließlich bei der Stelle gestellt werden, die das Dokument ausgestellt hat. Voraussetzung für die Ausstellung eines Zweitdokuments ist, dass im Computersystem dieser Stelle die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses nachvollziehbar ist. Bedingung für die Ausstellung eines zweiten Dokuments ist zudem, dass die Ausstellung des Erstdokumentes nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Für die Ausstellung des Zweitdokumentes wird dem Antragsteller eine Gebühr berechnet. Der Betrag variiert je nach ausstellender Stelle zwischen 10 und 20 Euro.
Neues Gesundheitszeugnis ausstellen lassen
Falls die Ausstellung eines Zweitdokuments nicht möglich ist, muss ein neues Gesundheitszeugnis beantragt werden. Dafür ist die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zur Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder einen von dieser Behörde beauftragten Arzt erforderlich. Diese Veranstaltungen finden mehrmals monatlich statt. Nach der Schulung wird dem Teilnehmer das Gesundheitszeugnis ausgestellt und er ist gut gerüstet für die Ausübung seines Berufs.
Gültigkeit von einem Gesundheitszeugnis
Die Gültigkeit von einem Gesundheitszeugnis ist generell nicht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die Kenntnisse über Maßnahmen zum Infektionsschutz müssen vom Inhaber des Dokuments deshalb nicht kontinuierlich erweitert werden. Allerdings besteht für den Arbeitgeber die Verpflichtungen, die Mitarbeiter turnusmäßig zu schulen. Bei Vorlage beim Arbeitgeber darf das Gesundheitszeugnis maximal drei Monate alt sein. Weil es stets aktuell sein muss, ist eine Kopie von einem vor mehreren Jahren ausgestellten Gesundheitszeugnis deshalb bei Verlust dieses Dokuments nicht von Nutzen. Ist das vorhandene Dokument zu alt oder das Gesundheitszeugnis verloren gegangen, muss rechtzeitig ein Termin für die Belehrung gemäß IfSG vereinbart werden. Der Termin für diese Erstbelehrung kann bei den meisten Stellen bundesweit beim zuständigen Gesundheitsamt online vereinbart werden. Die Gruppenschulung dauert zwischen 90 und 120 Minuten. Die Kosten für die Schulung und Ausstellung des Dokumentes variieren je nach Wohnort zwischen 20 und 35 Euro.
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