Ein Beschäftigungsnachweis ist eine Bestätigung über das Arbeitsverhältnis. Es handelt sich dabei um ein formelles Schreiben, das vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Der Nutzen eines solchen Schreibens kann zum einen die reine Anstellung nachweisen und zum anderen zusätzlich die Leistung des Arbeitnehmers bewerten.
Wer erstellt den Beschäftigungsnachweis?
Diese Bescheinigung wird vom Arbeitgeber, bei größeren Unternehmen vom Personalmanagement ausgestellt. Bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses sollte ein solcher Nachweis automatisch ausgestellt werden. Brauchen Sie eine solche Bescheinigung vorab, muss diese beim Arbeitgeber beantragt werden. Als Arbeitnehmer haben Sie nach §312 SGB III ein Recht auf diese. In seltenen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Arbeitnehmer den Beschäftigungsnachweis selbst verfasst und dieser nur vom Arbeitgeber unterzeichnet wird.
Wie wird ein Beschäftigungsnachweis erstellt?
Für den Beschäftigungsnachweis gibt es vorgefertigte Formulare. Beim reinen Nachweis über die Beschäftigung, werden nur die persönlichen Daten und der Beschäftigungszeitraum auf der Bescheinigung angegeben. Handelt es sich um einen Beschäftigungsnachweis mit integriertem Arbeitszeugnis, gibt es auch hierfür spezielle Vordrucke. Für diese Vordrucke gibt es verschiedene Textbausteine, die die Bewertung der Arbeitsleistung beschreiben.
Diese Textbausteine können Sie in einer Suchmaschine eingeben um herauszufinden, um welche Note es sich handelt. Dies ist vor allem zu beachten, wenn Sie sich bei einem neuen Unternehmen bewerben möchten. Vor allem für das Vorstellungsgespräch ist es wichtig zu wissen, mit welchen Noten in Form der Textbausteine Sie bewertet wurden. Je nach dem für was der Beschäftigungsnachweis benötigt wird, ist es um so wichtiger ihn auf seine Richtigkeit zu überprüfen.
Was sind die Inhalte des Beschäftigungsnachweises?
In den Beschäftigungsnachweis gehören Angaben zur Person des Arbeitnehmers und eine korrekte Zusammenfassung der Aufgaben am Arbeitsplatz. Genauso relevant sind natürlich der Firmenname und der Firmensitz. Wichtig ist auch die formelle Bestätigung über die Anstellung. Je nachdem für wen der Beschäftigungsnachweis benötigt wird, sollte das sprachliche Niveau angepasst werden.
Für das Finanzamt ist sicherlich eine förmlichere und auf Zahlen, Daten, Fakten gerichtete Sprache sinnvoll. Ist der Beschäftigungsnachweis hingegen für die Bewerbung bei einem neuen Unternehmen gedacht, kann der Ton wohlwollender und der Fokus auf Arbeitsleistung, Sozialkompetenz und Motivation gelegt werden.
Achten Sie darauf, dass alle Richtlinien zum Datenschutz beachtetet werden. Gerade bei sensiblen und sehr privaten Angaben sollten Sie die Datenschutzbestimmungen beachten.
Wozu wird der Beschäftigungsnachweis benötigt?
Beschäftigungsnachweise werden für ganz unterschiedliche Instanzen benötigt. Offensichtlich ist, dass ein Arbeitnehmer einen Beschäftigungsnachweis mit integriertem Arbeitszeugnis für die Bewerbung bei einem neuen Unternehmen benötigt. Aber auch das Finanzamt kann eine solche Bescheinigung anfordern. Gelegentlich wird ein Beschäftigungsnachweis bei der Beantragung eines Kredits benötigt.
Die Landesversicherungsbank (L-Bank), bei der Elterngeld beantragt wird, verlangt ebenfalls einen Beschäftigungsnachweis. Auch die Krankenkasse benötigt für die Bearbeitung von Leistungen wie zum Beispiel dem Antrag auf Mutterschaftsgeld, einen Beschäftigungsnachweis der werdenden Mutter. Bei Reisen in spezielle Länder kann auch bei der Beantragung des Visums nach einem Beschäftigungsnachweis gefragt werden.
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Die L-Bank ist nicht die „Landesversicherungsbank“, sondern die Landeskreditbank Baden-Württemberg.