Menschen die für ein Unternehmen oder in einem Betrieb arbeiten, sind auf den ersten Blick Mitarbeiter. Doch schaut man einmal genauer hin, so unterscheiden sich die Beschäftigungsformen der Mitarbeiter teilweise durch ihre vertragliche Gestaltung und die Zugehörigkeit zum Betrieb. Man spricht von „normalen“ Mitarbeitern und „gewerblichen“ Mitarbeitern. Worin genau befindet sich der Unterschied zwischen diesen beiden Mitarbeitertypen?
Der „normale“ Mitarbeiter
Mitarbeiter sind alle Personen, die in einem Betrieb, einer Institution oder einem Unternehmen beschäftigt sind. Doch dabei unterscheidet sich, wie weisungsgebunden ein Mitarbeiter an einen Betrieb ist. Dies wird vertraglich geregelt. Wer ein festes Gehalt bekommt und dafür eine bestimmte Arbeitszeit leistet, ist ein „normaler“ Mitarbeiter. Für den Mitarbeiter gelten alle Bestimmungen des Arbeitsrechts und auch die Sozialleistungen müssen entsprechend vom Arbeitgeber an die Rentenversicherung, Krankenkasse und das Finanzamt abgeführt werden. Das Unternehmen ist zudem zur Fürsorgepflicht für den Mitarbeiter verpflichtet. darüber hinaus gelten für diesen Mitarbeiter auch die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen des Unternehmens.
Der Mitarbeiter arbeitet in einem Team und hat einen Chef, der disziplinarisch weisungsbefugt ist. Der Mitarbeiter arbeitet so lange in einem Unternehmen, bis durch diesen oder das Unternehmen eine Kündigung ausgesprochen wird, oder dieser in das Rentenalter eintritt. Bis dahin wird er tariflich bezahlt oder erhält, je nach Betrieb und Leistung, Gehaltserhöhungen und Urlaub.
Der „gewerbliche“ Mitarbeiter
Ein gewerblicher Mitarbeiter ist beim Betrieb oder einem Unternehmen beschäftigt, ist aber ein Mitarbeiter, der einen gewissen Stundenlohn für seine Tätigkeit bekommt. im Gegensatz zum festen, normal angestellten Mitarbeiter, profitiert dieser nicht von möglichen Sonderzahlungen und anderen betrieblichen Vereinbarungen, sondern erhält für die geleistete Arbeit, den ihm entsprechend zustehenden Lohn.
Sehr häufig findet man gewerbliche Mitarbeiter in der Baubranche, aber auch in Projekten kommen diese immer häufiger vor und werden von Unternehmen in ein Projekt eingekauft, um dort fachlich zur Seite zu stehen und das Projekt mit ihrer Arbeitskraft zu unterstützen. Dabei ist die Dauer der Stunden nicht klar – die geleistete Arbeit wird nach einem Satz vergütet und die Arbeitsleistung entsprechend und nach Bedarf geleistet.
Seit einiger Zeit muss für diese gewerblichen Mitarbeiter, die man früher auch als „Arbeiter“ in Betrieben bezeichnet hat, wieder Sozialkassenbeiträge gezahlt. Diese werden je nach geleisteten Stunden berechnet.
Gewerbliche Mitarbeiter findet man meist im handwerklichen oder gewerblich-technischen Bereich.
Kaufmännische Angestellte hingegen sind „normale“ Mitarbeiter, die ein festes Gehalt beziehen und somit eine andere rechtliche Stellung im Unternehmen einnehmen.
Arbeiten kaufmännische Personen für ein Unternehmen oder aber Wissenschaftler in freien Projekten, so spricht man von freien Mitarbeitern. Diese arbeiten basierend auf Honorarverträgen.
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