Wer bislang Leistungen vom Jobcenter bezogen hat, erhält womöglich einen Einstellungsbescheid. Worum es sich beim Einstellungsbescheid handelt und wie Empfänger eines solchen Schreibens weiter verfahren müssen.
Was ist ein Einstellungsbescheid?
Bei einem Einstellungsbescheid handelt es sich um ein Schreiben einer offiziellen Stelle, welches den Empfänger über die Einstellung eines Verfahrens oder die Einstellung von Arbeitslosenzahlungen und vergleichbaren Leistungen informiert. Mit dem Schreiben erhält der Empfänger Informationen zur Einstellung des Verfahrens bzw. im Fall von eingestellten Jobcenter-Leistungen ein Datum, an dem die Leistungen eingestellt werden und eventuell weitere Informationen wie zum Beispiel Rückzahlungsansprüche.
Einstellungsbescheid erhalten: was ist zu tun?
Je nachdem, um welche Art von Einstellungsbescheid es sich handelt, muss der Empfänger unterschiedliche Maßnahmen ergreifen. Ein Einstellungsbescheid, der über ein eingestelltes Verfahren informiert, kann für den Empfänger positiv oder negativ sein – je nachdem, ob er Beschuldigter, Zeuge oder Geschädigter ist. Auch die weiteren Schritte richten sich nach diesem Umstand. Geschädigte haben beispielsweise die Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten oder aber je nach Fall ein zivilrechtliches Verfahren anzustrengen.
Wenn ein Einstellungsbescheid über eingestellte Leistungen des Arbeitsamtes verschickt wird, hat dies für den Empfänger zunächst noch keine Konsequenzen. Die Einstellung der Leistungen ist in der Regel an eine Frist gebunden, die mehrere Tage bis Wochen betragen kann. Unter Umständen hat der Empfänger noch einige Monate Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren.
Sollen die Leistungen aus Sicht des Leistungsempfängers zu Unrecht eingestellt werden, so kann innerhalb der gesetzten Frist gegen den Einstellungbescheid widersprochen werden. Zuvor sollte sich der Empfänger mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen und weitere Informationen anfordern. Oftmals lässt sich die Einstellung der Leistungen dadurch bereits um einige Tage hinauszögern. Anschließend muss dem Einstellungsbescheid schriftlich widersprochen werden. Je nachdem, aus welchem Grund die Leistungen eingestellt werden, kann der Leistungsempfänger verschiedene Maßnahmen ergreifen. Werden die Leistungen aufgrund von Verstößen gegen die Auflagen eingestellt, so müssen Begründungen für die Verstöße nachgereicht werden. In vielen Fällen kann dadurch die vollständige Einstelllung der Leistungen abgewendet werden.
Ist der Leistungsempfänger mit der Einstellung der Leistungen einverstanden, so muss nichts weiter getan werden. Die Leistungen werden ab dem im Schreiben angegebenen Datum eingestellt. Es gilt, sämtliche Briefe und andere Dokumente aufzubewahren und überdies dem Arbeitsamt für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.
Selbiges gilt, wenn die Einstellung eines Verfahrens nicht angefechtet werden sollte. Der Empfänger sollte – ob Beschuldigter, Zeuge oder Geschädigter – weiterhin mit den zuständigen Stellen in Kontakt bleiben, falls neue Informationen hinzukommen und der Sachverhalt sich verändert.