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Unibewerbung – was ist der Zeugnisname? – Aufklärung

Unibewerbung - was ist der Zeugnisname

Was wird für ein Studium an einer Universität benötigt?

Für den Zugang zu einer Universität/Hochschule benötigen Sie den höchstmöglichen Abschluss der Sekundärstufe II, also das Abitur. Mit dem Abiturabschlusszeugnis erhalten Sie die Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Die Hochschulzugangsberechtigung beinhaltet alle Zeugnisse aus der Schul- und Hochschulzeit, welche für eine Bewerbung an einer Universität nötig sind. Mit dieser können Sie sich an einer deutschen Universität/Hochschule für ein Studium eintragen. Allerdings ist es vom Schultyp, an dem Sie Ihren Abschluss gemacht haben, abhängig, an welchem Hochschultyp Sie letztendlich studieren dürfen. In einigen Bundesländern ist zusätzlich, zum Schulabschluss, eine Hochschulaufnahmeprüfung erforderlich. Bei einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung dürfen Sie, je nach Bildungsnachweis, in allen Studiengängen studieren. Wobei bei einer fachbezogenen HZB nur bestimmte Studiengänge erlaubt sind. Auch der Abschluss an einem Studienkolleg vor dem Studium ermöglicht eine Hochschulzugangsberechtigung. Noch zu erwähnen ist, dass ein Abitur nicht mit der Hochschulreife gleichzusetzen ist. Mit dem Abitur erlangen Sie lediglich die Fähigkeit an Hochschulen/Universitäten studieren zu dürfen. Die Hochschulreife attestiert Ihnen sozusagen Ihre Studierfähigkeit.
Bedenken Sie, dass es bei der Hochschulreife drei verschiedene Arten gibt, die Ihnen eine Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen.

Die drei Arten einer Hochschulreife

Aus der Hochschulreife lässt sich noch nicht erkennen, um welche Art von Hochschulreife es sich handelt.

Allgemeine Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife erhalten Sie mit Ihrem Abiturabschluss, welchen Sie an einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg erworben haben. Wobei die beiden letzteren über eine gymnasiale Oberstufe verfügen müssen. Mit einer allgemeinen Hochschulreife können Sie sich an allen deutschen Fachhochschulen, staatlich anerkannte Hochschulen und Universitäten eintragen. Prinzipiell kann jeder Studiengang begonnen werden, sofern nicht weitere Zugangsbedingungen, wie etwa den Numerus Clausus, erforderlich sind.

Fachgebundene Hochschulreife

Mit einer fachbezogenen Hochschulreife sind Sie berechtigt nur bestimmte Studiengänge zu absolvieren, die aus dem jeweiligen Fachbereich stammen. Diese fachbezogene Hochschulreife können Sie an Schulen mit gymnasialer Oberstufe erwerben, aber auch an einem Berufskolleg oder einer Berufsoberschule mit passendem Abschluss. Hierbei gibt es zusätzlich zwei Unterschiede. Zum einen das fachgebundene Abitur, mit dem Sie an Fachhochschulen und Universitäten studieren dürfen und zum anderen die fachbezogene Fachhochschulreife. Mit dieser sind nur passende Studiengänge an Fachhochschulen möglich.

Die Fachhochschulreife

Prinzipiell erlangen Sie die Hochschulzugangsberechtigung mit der Fachhochschulreife, jedoch nicht für Universitäten. Allerdings sind die Studiengänge auf ein bestimmtes Fachgebiet nicht begrenzt.

Wie bewerben Sie sich für die Universität?

Für Ihre Bewerbung gelten unterschiedliche Fristen. Diese sind abhängig vom Datum, an dem Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten haben. Bestimmte Studiengänge haben noch frühere Fristen, etwa wenn ein Einstellungstest erforderlich ist. Prinzipiell müssen Sie sich für Studiengänge mit Numerus Clausus (NC) bewerben. Kein Auswahlverfahren findet für Studiengänge ohne NC statt. Hier können Sie sich, unabhängig von Ihrer Abiturnote, bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres eintragen. Bewerben können Sie sich entweder direkt bei der Universität/Hochschule oder bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Entscheidend, wo Sie sich bewerben müssen, ist der gewünschte Studiengang. Ratsam ist, sich an den einzelnen Universitäten und Bundesländern über bestehende Fristen und Studienbedingungen zu informieren. Die meisten Unterlagen können bequem Online eingereicht werden. Hierfür erhält der Bewerber die Zugangsdaten für das Onlineportal der Universität. Einige Dokumente müssen aber in Papierform eingereicht werden. Hierzu gehört die, mit einem Dienstsiegel einer Behörde, beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses. Eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses von einer Bank oder Krankenkasse zählt nicht. Ein Fehler, der Ihre Bewerbung gefährdet. Außerdem dürfen Sie sich an einer Universität nur für einen Studiengang eintragen. Erlaubt und üblich ist, sich an mehreren Standorten zu bewerben. Unter anderem muss in den Bewerbungsunterlagen der Zeugnisname eingetragen werden.

Was bedeutet der Zeugnisname?

Auf jedem Abschlusszeugnis eines Abiturienten steht der Vermerk „allgemeine Hochschulreife“ erreicht. Nach einem Fachabitur finden Sie, abhängig von der Art des Fachabiturs, den Vermerk „fachbezogene Hochschulreife“ oder „Fachhochschulreife“ erreicht.

Diese Angabe nennt sich Zeugnisname und  ist wichtig, um zu klären, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen und um Missverständnisse zu vermeiden.

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