Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich in der Schule anwesenheitspflichtig. Es gibt Situationen im Leben, die einer Schulbefreiung bedürfen. Sobald der Bedarf der Schulbefreiung erkannt wird, ist die Schule mit einem formlosen Antrag auf Schulbefreiung (oder Unterrichtsbefreiung) darüber zu informieren. Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, die Schulbefreiung zu begründen.
Vorgezogener Start in die Schulferien
Urlaubsreisen sind bei kurzfristiger Buchung vor Beginn der Schulferien durchaus teurer. Einige Eltern versuchen den Urlaubspreis zu reduzieren, indem sie die Reise bereits einige Tage vor Beginn der Schulferien antreten. Vorsicht, die Schulen gewähren keinen vorzeitigen Start in die Schulferien, nur damit eine Familie Geld spart. Die Reiseagenturen und Fluggesellschaften haben die vorzeitigen Reisen von Familien erkannt und erhöhen die Ticketpreise bewusst für rund eine Woche vor dem Schulferienbeginn. Insofern gibt es heute kaum mehr Möglichkeiten, Geld zu sparen. Die Preiserhöhung bleibt auch für die Rückreise einige Tage nach Ende der Schulferien bestehen. Damit Eltern Geld sparen, sollten sie die Reise bereits einige Monate vorher buchen und Sparangebote nutzen. Die Angebote erlauben einen Rücktritt mit Rückerstattung der Kosten. Die Reisegesellschaften sind berechtigt, für die Stornierungen Gebühren zu erheben.
Gute Gründe für die Schulbefreiung
Schulen stimmen Anträgen auf Schulbefreiung nur dann zu, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Steht die silberne oder goldene Hochzeit der Eltern oder Großeltern an, ist das ein berechtigter Grund, das Kind vom Schulunterricht für die Feier befreien zu lassen. Auch im Todesfall eines Verwandten gewähren die Schulen für die Bestattung und Trauerfeier die Befreiung von der Anwesenheitspflicht in der Schule. Trauerfälle können zudem dazu führen, dass Kinder einen längeren Zeitraum befreit werden, insbesondere dann, wenn das Kind unter der Situation leidet. Schulbefreiungen sind für weitere Familienereignisse, die keine Verschiebung zulassen, zulässig. Der Antrag auf die Befreiung vom Unterricht muss immer vor dem Ereignis gestellt werden.
Sondergenehmigungen gibt es, wenn ein unerwarteter Härtefall eintritt, der dem Kind keine Möglichkeit zum Schulbesuch erlaubt. In dem Fall reicht es, den Antrag nachzureichen.
Nimmt das Kind an sportlichen Wettkämpfen teil und fällt einer der Wettkämpfe in die Schulzeit, wird das Kind immer vom Unterricht befreit, weil solche Veranstaltungen zur Bildung beitragen. Es gibt zahlreiche weitere Bildungsveranstaltungen, für die eine Befreiung gewährt wird, wichtig dabei ist, dass die Eltern, sofern es sich nicht um einen volljährigen Schüler handelt, einen Nachweis erbringen. Volljährige Schüler müssen den Antrag auf Schulbefreiung selbst stellen.
Aufbau eines Antrags auf Schulbefreiung
In einigen Schulen sind Formulare für die Schulbefreiung erhältlich. Wird der Antrag nicht von der Schule zur Verfügung gestellt, so reicht der formlose Antrag auf Unterrichtsbefreiung.
- Name des Schülers
- Klasse des Schülers
- Anschrift des Schülers und der Eltern
- Name und Anschrift der Schule
- Antragsformulierung inklusive Angabe des Zeitraums der Schulbefreiung
- Begründung
- Grußformel
- Ort, Datum und Signatur eines Erziehungsberechtigten
Beispiel für einen formlosen Antrag auf Schulbefreiung
Schüler XY
Klasse XY
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Gemeinde (Stadt)
Schule XY
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Gemeinde (Stadt)
Sehr geehrte:r Schuldirektor:in,
mit diesem Antrag bitte ich, als Erziehungsberechtigte:r des oben genannten Schülers um eine Schulbefreiung vom …./…./…….. bis einschließlich …./…./……. aus folgendem unaufschiebbarem Grund:
Hier folgt die individuelle Begründung für die Schulbefreiung.
Mit freundlichem Gruß
(Signatur)
Ort XY, Datum …./…./…….
Informationen für getrenntlebende und geschiedene Eltern
Eltern, die eine geteilte Sorgerechtsvereinbarung führen, müssen den Antrag gemeinsam stellen.
Elternteile, die allein zur Sorge berechtigt sind, müssen kein Einverständnis des anderen Elternteils einholen, sofern kein Rechtsurteil anders entscheidet.
Erziehungsberechtigte, beispielsweise Sozialpädagogen oder Vertreter des Jugendamtes, dürfen den Antrag auf Schulbefreiung als Vertreter des Schülers ohne Zustimmung der leiblichen Eltern stellen, sofern kein Gerichtsurteil anderes besagt.
Partner, die im gemeinsamen Haushalt mit Kindern ihres Partners leben, jedoch nicht der leibliche Elternteil des Kindes sind, welches vom Unterricht befreit werden soll, dürfen nicht automatisch das Sorgerecht ausüben und sind in der Regel nicht zum Antrag auf Schulbefreiung berechtigt.
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