Die Schulbescheinigung als Nachweis für Sozialleistungen – Alles was Sie wissen müssen!
Eine Schulbescheinigung wird in der Regel als Nachweis gegenüber unterschiedlichsten Behörden benötigt. Was eine Schulbescheinigung ist, welche Behörden sie anfragen und wer sie wo erhält erklären wir Ihnen hier!
Was ist eine Schulbescheinigung?
Eine Schulbescheinigung ist ein wichtiges Dokument für die Beantragung von unterschiedlichen Sozialleistungen oder Förderungen. Die Schulbescheinigung enthält den Namen der beschulten Person und das Geburtsdatum, den Zeitpunkt des Schuleintritts und das voraussichtliche Enddatum der Schulausbildung. Gültig ist diese Bescheinigung mit dem Stempel der Schule und einer Unterschrift, die vom Schulleiter oder dessen Stellvertreter geleistet wird.
Welche Behörden fordern aus welchen Gründen eine Schulbescheinigung?
Am häufigsten werden Schulbescheinigungen von der Familienkasse angefordert – die zahlen bis zum 25. Lebensjahr monatlich ein Kindergeld in Höhe von 204 € aus. Diese Leistung wird nur unter der Voraussetzung erbracht, dass das betroffene Kind nachweislich die Schule besucht oder eine Ausbildung absolviert. Dies gilt auch, wenn unter 25-jährige bei der Bundeswehr einen freiwilligen Wehrdienst ableisten oder der Wehrdienst mit einer Berufsausbildung einhergeht.
Auch die Jobcenter und Sozialämter verlangen häufiger eine Schulbescheinigung, insbesondere wenn es um die Beantragung zu Zuschüssen für Schulbücher oder Klassenfahrten geht oder die Familie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II bezieht. Alternativ werden Schulbescheinigungen auch verlangt, wenn der Schüler oder die Schülerin in einem eigenen Haushalt lebt und Sozialleistungen bezieht. Kann der Schüler oder die Schülerin keine Schulbescheinigung vorlegen, weil der Schulbesuch nicht stattfand, werden die Leistungen eingestellt. Mit einer aktuellen Schulbescheinigung wird also ein Teil der Leistungsberechtigung nachgewiesen.
Wer erhält eine Schulbescheinigung?
Grundsätzlich erhält jeder Schüler und jede Schülerin auf Anfrage eine Schulbescheinigung an der besuchten Schule. Dafür muss der oder die Beschulte auch tatsächlich diese Schule besuchen. Schulbescheinigungen können auch für einen rückwirkenden Zeitraum beantragt werden. Die Ausstellung einer Schulbescheinigung für den tatsächlichen Besuch der Schule darf in keinem Fall verweigert werden!
Die Schule hat lediglich das Recht, bei extremen Fällen von unentschuldigten Fehlstunden den entsprechenden Schüler der Schule zu verweisen. Eine Schulbescheinigung darf sowohl den Erziehungsberechtigten als auch dem minderjährigen Schüler ausgestellt werden. Beantragt wird die Schulbescheinigung im Schulsekretariat.
Diese füllen entweder das mitgebrachte Formular der entsprechenden Schule aus oder erstellen eine Schulbescheinigung. Wichtig zu wissen ist, dass diese Bescheinigung meist nicht sofort ausgestellt wird, da der Schulleiter oder der Stellvertreter die entsprechende Unterschrift leisten. Das kann durchaus auch einige Tage dauern. Sofern eine Behörde oder ein Leistungsträger eine Schulbescheinigung anfordert empfehlen wir, diese auch schnellstmöglich zu erbringen.
Vertraulichkeit der Schulbescheinigung
Eine Schulbescheinigung enthält personenbezogene Daten und gilt damit nach der EU-DSGVO als schützenswert. Sowohl der oder die Beschulte als auch die Erziehungsberechtigten sind nicht verpflichtet, den Grund für die Anforderung der Schulbescheinigung offenzulegen. Da Schulbescheinigungen als Nachweis für einen Leistungsbezug dienen, ist sowohl der Umstand als auch das Dokument besonders schützenswert. Damit wird geltendes Recht erfüllt und die
betreffende Person vor unangenehmen Fragen geschützt.
Unsere Dienstleistungen:
-
Dokumentenoptimierung für Bewerbung
500,00 €inkl. 19 % MwSt.
-
LinkedIn Profil Optimierung
500,00 €inkl. 19 % MwSt.
-
Professionelle Erstellung eines Motivationsschreibens
500,00 €inkl. 19 % MwSt.
-
Professionelle Lebenslauf-Erstellung
500,00 €inkl. 19 % MwSt.
-
Professionelles Bewerbungsschreiben
500,00 €inkl. 19 % MwSt.