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Wie schreibe ich die Begründung für eine Gleichstellung auf der Arbeit?

Wie schreibe ich die Begründung für eine Gleichstellung auf der Arbeit

Mit einem richtig begründeten Gleichstellungsantrag können Sie Ihre berufliche Situation erheblich verbessern und eine gesetzlich zugesicherte Gleichstellung auch in der Praxis im Betrieb wirksam durchsetzen. Am besten Sie benutzen für diesen Gleichstellungsantrag das amtlich verfasste dafür gedachte Gleichstellungsformular. Das Formular ist über die Agentur für Arbeit zu erhalten. Wenn der Gleichstellungsantrag gut begründet und in der Folge erfolgreich ist, können Sie damit erreichen, dass eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten, die einen Grad der Behinderung von 50 % vorweisen können, erreicht wird, obwohl bei Ihnen selbst nur ein Grad der Behinderung von 30-40 Prozent vorliegt. Entscheidend ist die richtige und sachgerechte Begründung des Gleichstellungsantrages im Einzelfall.

Formular mit allen Angaben

Das Gleichstellungsformular muss zunächst alle erforderlichen Angaben enthalten. Dazu gehören Ihr kompletter Vor- und Nachname sowie Ihre Anschrift. Zusätzlich ist die Anschrift des Arbeitgebers wichtig. Dazu gehört auch eine Beschreibung und Bezeichnung des Arbeitsplatzes. Es ist erforderlich, dass Ihre Arbeitszeit mindestens 18 Wochenstunden umfasst, um sich für eine Gleichstellung theoretisch zu qualifizieren. Das wichtigste ist aber die Formulierung des Gleichstellungsantrages und die stichhaltige korrekte Begründung.

Es ist beispielsweise nicht erfolgversprechend, einen derartigen Gleichstellungsantrag pauschal mit dem Kündigungsschutz zu begründen. Auch Nichtbehinderte Arbeitnehmer werden gekündigt. Gründe für den Gleichstellungsantrag müssen immer direkt in Ihrer Person liegen. Ein gültiger Grund wäre beispielsweise, dass Sie angeben, dass Ihr Arbeitsplatz vollumfänglich und gut ausgestattet ist, Sie aber aus den bei Ihnen vorliegenden persönlichen Einschränkungen nicht die mit einem Nicht behinderten gleichwertige Arbeitsleistung erbringen können. Verweisen Sie dann in der Begründung auf die Arbeitsleistung eines Schwerbehinderten und vergleichen Sie Ihre Arbeitsleistung mit dessen Arbeitsleistung, Grundsätzlich müssen Sie auch alle Stationen Ihrer persönlichen beruflichen Entwicklung nachvollziehbar darlegen.

Auch den Ablauf Ihrer Krankheitsgeschichte mit zeitlich und inhaltlich nachvollziehbaren Angaben sollten Sie auf jeden Fall beilegen. Auch Nachweise für diese Umstände und Entwicklungen sind wichtig und dürfen als Anlage zum Gleichstellungsantrag nicht fehlen. Wenn Sie den Antrag fertiggestellt habe, müssen Sie noch unterschreiben und können dann den Antrag bei der zuständigen Arbeitsagentur einreichen.

Erfolgreicher Gleichstellungsantrag bringt Vorteile

Wenn Ihr Gleichstellungsantrag Erfolg hat, bringt Ihnen diese Zubilligung und Gleichstellung viele handfeste messbare Vorteile. So können Sie in Zukunft einen erweiterten Kündigungsschutz in Anspruch nehmen, der dem von Menschen mit Schwerbehinderung entspricht. Außerdem haben Sie in Zukunft Anspruch auf einen situationsbedingt besser ausgestatteten Arbeitsplatz und können als Unterstützungsmaßnahmen im Arbeitsprozess auch die Hilfe von qualifizierten Fachleuten in Anspruch nehmen.

Wenn Sie in einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband Mitglied sind, sollten Sie es nicht versäumen, sich bei der Abfassung des Antrages und auch der evtl. gerichtlichen Durchsetzung vor den Sozialgerichten rechtlich durch die Anwälte der Gewerkschaft oder des Sozialverbandes beraten zu lassen. Wenn Sie keinen Rechtsanwalt haben, wird Ihnen aber auch die Arbeitsagentur von Amts wegen beratend bei der Abfassung des Antrages zur Seite stehen. Das ist natürlich ohne rechtliches Risiko und für Sie kostenfrei. Wenn Sie im Betrieb mit einer Kündigung rechnen müssen, ist es höchste Zeit rechtzeitig einen etwaigen Antrag auf Gleichstellung zu stellen. Denn es gibt eine Wartezeit von 3 Wochen, die ein Antrag vor einer erfolgten Kündigung rechtswirksam bei der Behörde eingegangen sein muss, um wirksam zu sein. Nach einer Kündigung kann ein Antrag auf Gleichstellung nicht nachgeschoben werden.

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