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Was ist eine examinierte Krankenschwester? Aufklärung

Was ist eine examinierte Krankenschwester

Jeder hat die Berufsbezeichnung examinierte Krankenschwester bereits gehört, doch wer nicht im medizinischen Bereich tätig ist, tut sich häufig schwer den Begriff richtig einzuordnen. Die Begrifflichkeit ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, wurde jedoch durch die Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger zum 01. Januar 2004 ersetzt. Doch was steckt eigentlich genau hinter dem immer noch gängigen Begriff „examinierten Krankenschwester“? Diese Frage kommt häufig auf, obwohl die Erklärung im Grunde recht simpel ist.

Von der pflegenden Ordensschwester zum modernen Gesundheits- und Krankenpfleger

Einst waren es christliche Ordensschwestern, die in Deutschland die Pflege an Kranken und Alten leisteten. Noch bis in den 1990er Jahren waren Ordensschwestern in Krankenhäusern als Krankenschwestern keine Seltenheit. Heute ist eher eine Seltenheit, doch die Begrifflichkeit der Krankenschwester geht auf den Begriff Schwester wie in Ordensschwester zurück. So wurden Ordensschwestern zu Krankenschwestern, wenn sie sich der Pflege verschrieben haben. Da auch immer mehr junge Frauen begannen zu arbeiten und dies auch häufig in der Pflege wurde der Begriff Krankenschwester zu einer Berufsbezeichnung und wurde nicht mehr nur für Ordensschwestern, die in der Pflege tätig waren verwendet.

Da der Beruf den Krankenschwestern immer mehr Eigenständigkeit abverlangt hat, immer mehr Männer in der Pflege tätig wurden, sich die Aufgaben veränderten und auch die Selbstwahrnehmung, der in Pflegeberufen tätigen sich änderte, wurde zum 01. Januar 2004 die offizielle Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger eingeführt. Mit der neuen Bezeichnung wurde jedoch der gesetzliche Schutz der bisherigen Bezeichnung nicht aufgehoben und so dürfen ausgebildete Krankenschwestern und Krankenpfleger auch weiterhin ihre bisherige Berufsbezeichnung führen.

In der Alltagssprache hat die offizielle Umbenennung der Berufsbezeichnung jedoch noch keine Spuren hinterlassen und so werden die ausgebildeten Gesundheits- und Krankenpfleger von Patienten, Angehörigen und auch von Kollegen meist weiter als Krankenschwester bzw. Krankenpfleger bezeichnet.

Der Zauber des Wortes „examiniert“

Vielen Menschen, die nicht im Bereich der Pflege tätig sind, ist nicht klar, dass jede Krankenschwester, die ihre Ausbildung erfolgreich beendet hat, eine examinierte Krankenschwester ist. Dies gilt natürlich auch für Krankenpfleger. Bei einer Ausbildung in Vollzeit dauert die Zulassung zur Examensprüfung in der Regel drei Jahre. In diesen drei Jahren müssen sowohl Mindeststunden in der theoretischen Ausbildung als auch in der praktischen Ausbildung absolviert worden sein. Sowohl in der theoretischen als auch in praktischen Ausbildung wird nochmals in einzelne Bereiche gegliedert, sodass sichergestellt werden kann, dass die Ausbildung umfänglich ist.

Am Ende der Ausbildung steht dann letztlich die staatliche Prüfung an, die als Examen bezeichnet wird. In der Regel müssen drei schriftliche, drei mündliche und eine praktische Prüfung absolviert werden. Ist der Notenschnitt schlechter als 4,0, gilt die Prüfung als nicht bestanden und es wird die Möglichkeit eingeräumt, die Prüfung einmal zu wiederholen. Bei Bestehen wurde das Examen erworben. Der Begriff „examiniert“ wird häufig noch in Stellenausschreibungen verwendet, jedoch ist dieser Zusatz im Grunde nicht nötig, denn erst mit bestandener Prüfung darf die geschützte Berufsbezeichnung verwendet werden und so beinhalten die Begriffe Krankenschwester, Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpfleger bereits, dass die Examensprüfung erfolgreich absolviert wurde.

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