Was bedeutet die Formulierung „in ungekündigter Stellung“
Die Formulierung „in ungekündigter Stellung“ wird meist im Bewerbungsverfahren im Rahmen des Anschreibens oder auch Motivationsschreibens verwendet. Der potenzielle Bewerber oder die potenzielle Bewerberin bringen damit gegenüber der Firma, bei der er oder sie sich bewirbt zum Ausdruck, dass er oder sie sich derzeit in einem unbefristeten und nicht gekündigten Arbeitsverhältnis befindet.
Welche Vorteile und Nachteile bringt die ungekündigte Stellung?
Der Vorteil für den Bewerber oder die Bewerberin besteht darin, dass er oder sie sozusagen freiwillig auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz ist. Meist geht damit der Wunsch nach einer inhaltlichen und gehaltlichen Verbesserung einher, die Karriere soll voran getrieben werden. Gegenüber dem potenziellen neuen Arbeitgeber bedeutet dies, dass der Kandidat oder die Kandidatin nicht auf den neuen Job angewiesen sind, sondern dass es vielmehr der zukünftige Arbeitgeber ist, der mit guten Konditionen um den Bewerber oder die Bewerberin werben muss. Der Nachteil für den Bewerber oder die Bewerberin besteht darin, dass im Falle einer Einstellung die gesetzlich vorgeschriebene und vertraglich geregelte Kündigungsfrist beim aktuellen Arbeitgeber einzuhalten sind. Der neue Mitarbeiter oder die neue Mitarbeiterin sind also nicht sofort für die neue Position verfügbar.
Was bedeutet dies für den zukünftigen Arbeitgeber?
Der angeschriebene Arbeitgeber kann der Bewerbung entnehmen, dass der Bewerber oder die Bewerberin tatsächlich an seinem Unternehmen interessiert sind, und sich nicht nur aus der Not heraus willkürlich bei ihm bewerben. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber vermutlich auf die Gehaltsforderungen des zukünftigen Arbeitnehmers oder der zukünftigen Arbeitnehmerin eingehen sollte, und nicht versuchen kann, den Interessenten oder die Interessentin im Gehalt herunterzuhandeln. Dadurch befindet sich der Bewerber oder die Bewerberin gegenüber dem potenziellen neuen Arbeitgeber in einer relativ starken Position bei den Verhandlungen.
Auch eine sofortige Verfügbarkeit des Kandidaten oder der Kandidatin ist nicht unbedingt gegeben, da die vertraglich geregelten Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Auf der anderen Seite finden es die meisten Arbeitgeber jedoch lohnenswert, auf einen guten Arbeitnehmer oder eine gute Arbeitnehmerin auch ein paar Wochen zu warten. In dieser Zeit kann der neue Arbeitsplatz eingerichtet werden. Bei einer bereits bestehenden Stelle ist es auch sehr wahrscheinlich dass der bisherige Stelleninhaber oder die bisherige Stelleninhaberin den Arbeitsplatz noch eine Zeit lang ausfüllen. Ob eine Übergabe vom alten Stelleninhaber oder der alten Stelleninhaberin an den neuen Bewerber oder die neue Bewerberin zeitlich noch möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie verhält es sich mit den Kündigungsfristen?
Die Kündigungsfristen sind zum einen gesetzlich geregelt, darüber hinaus aber auch noch in den geschlossenen Arbeitsverträgen individuell fixiert. Im Regelfall gilt für eine Kündigung innerhalb der Probezeit eine sehr kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen entweder zum 15. des Monats oder zum Monatsende. Ist das Arbeitsverhältnis bereits in ein festes Arbeitsverhältnis übergegangen und die Probezeit beendet, gibt es verschiedene Modalitäten. Die längste Kündigungsfrist beträgt jedoch mit sehr geringen Ausnahmen maximal 6 Monate, mit einem Vorlauf von 3 Monaten Kündigung. In den meisten Fällen jedoch kann eine Kündigung nach Ablauf von 3 Monaten wirksam werden, wenn sie fristgerecht eingereicht wird. Auch kürzere Kündigungsfristen sind möglich, sie kommen hauptsächlich in den einfacheren Berufssparten zum Tragen, in denen einzelne Mitarbeiter schneller und einfacher zu ersetzen sind.

Hat Wirtschaftswissenschaften an der Universität Kassel studiert.
Einzelunternehmer seit Mai 2006 & Chefredakteur von Uni-24.de
Geschäftsführer der Immocado UG (haftungsbeschränkt)