Häufig lesen wir von unterschiedlichen beruflichen Bezeichnungen, die eine gewisse Ähnlichkeit aufweisen, aber trotzdem etwas anderes bedeuten. Es kommt nicht selten vor, dass Handelsreisender und Handelsvertreter von vielen als ein und derselbe Berufsstand bezeichnet wird, aber das ist nicht richtig. Sowohl zwischen dem Handelsreisenden als einem Handelsvertreter liegen kleine, aber wesentliche Unterschiede, sodass diese hier aufgeführt werden müssen.
Der Handelsreisender und seine Aufgabengebiete
Ein Handelsreisender arbeitet im Auftrag von Firmen sowie Unternehmen, ist aber nicht selbstständig. Das bedeutet, dieser ist bei den jeweiligen Firmen angestellt und weisungsgebunden. Seine Arbeitszeiten und seine Tätigkeiten kann er anders als der Handelsvertreter nicht frei entscheiden, sondern bekommt Vorgaben durch Verkaufsleitung, Unternehmen & Co..
Derweil ist er anders als der Handelsvertreter mit einem Gehalt ausgestattet, welches eventuelle Aufstockungen in Form von Prämien sowie Provisionen bereithält. Beim Handelsreisenden ist das Unternehmen das höchste Ziel sowie dessen Umsatz und dabei fällt auf, dass er genau wie der klassische Angestellte gekündigt werden kann. Nicht zu vergessen, dass Kosten wie Übernachtungsgeld, PKW Kosten, Sprit & Co meist noch hinzukommen und wenn nicht anders geregelt, selbst aufgegriffen werden müssen.
Der Handelsvertreter und seine Aufgabengebiete
Der Handelsvertreter ist nicht an Arbeitsweisungen in dem Sinne wie der Handelsreisende an seine Unternehmen gebunden, sondern arbeitet selbstständig auf eigene „Faust“. Ein Handelsvertreter ist nicht weisungsgebunden, was ihm eine flexible Arbeitszeit ermöglicht, die entsprechend angepasst werden kann, wie der Vertreter es gerne wünscht. Derweil arbeitet der Handelsvertreter auf Provision, sodass eventuelle Ausgaben für Sprit, Übernachtungen & Co meist noch nebensächlich geregelt werden oder in den Provisionen mit einbezogen werden. Die Kundenberatung erfolgt nach eigenem Ermessen natürlich mit dem Konzept des Unternehmens, für das der Handelsvertreter selbstständig arbeitet.
Die Unterschiede zwischen Handelsvertreter und Handelsreisender
Es mag sein, dass beide sowohl Handelsvertreter als auch Handelsreisender im Grunde für ein Unternehmen „arbeiten“, aber beide auf unterschiedlichen Weisen und mit unterschiedlichen Freiheiten. In diesem Fall hat der Handelsvertreter seine Vorzüge eindeutig bei sich liegend und der Handelsreisende muss sich an das Unternehmen von Arbeitszeit, Gehalt bis über Provisionen leiten lassen. Der Handelsreisender kann wie ein Angestellter gekündigt werden, was dem Handelsvertreter nicht passieren kann, da dieser von Sonderregelungen betroffen ist. Dies sind die Unterschiede der beiden Berufsbezeichnungen, die für viele bisher schwierig zu verstehen waren, aber spätestens jetzt ist eindeutig, was die Berufsbezeichnungen unterscheidet.

Hat Wirtschaftswissenschaften an der Universität Kassel studiert.
Einzelunternehmer seit Mai 2006 & Chefredakteur von Uni-24.de
Geschäftsführer der Immocado UG (haftungsbeschränkt)